Arova Rustica

Ligurien

Lösemittelbasierte Laubholzbeize mit porenbetontem, rustikalem Effekt zum Vertreiben für Industrie und Gewerbe.

Artikelnummer:101004400109

Ergiebigkeit: ca. 8 m²/l (pro Auftrag)

Auftragsart: Streichen mit Pinsel

Auf grobporigen Laubhölzern ist Arova Rustica der Spezialist für leuchtende Farbtöne und eine markant rustikale Porenzeichnung. Die gebrauchsfertige Lösemittelbeize wurde auf Basis mikronisierter Pigmente in Kombination mit lichtechten Spezialfarbstoffen entwickelt. Alle Farbtöne sind untereinander mischbar und bei Bedarf mit der Arova Rustica Farblos 1010400100 aufhellbar.

 

*Nicht jeder Farbton ist in allen Gebindegrößen erhältlich!

Basis des Systems
    • Auf Lösemittelbasis
Vorteile des Produktes
  • Porenbetonter, rustikaler Effekt
  • Sehr gute Lichtechtheit
  • Kein Aufrauen des Holzes
  • Mit Wasser- und Lösemittellacken überlackierbar
  • Ohne Schwermetalle
  • Alle Farbtöne sind untereinander mischbar und bei Bedarf mit ADLER Konzentrationsregler 90315 aufhellbar.
  • Das verwendete Lösemittelgemisch ist frei
    von aromatischen Lösemitteln
  • Die Beize wird nach dem Spritzauftrag ausgewischt
Besondere Eigenschaften
  • UV-Beständig
  • Sehr gute Lichtechtheit
Netto Gewicht in kg
  • 0.87111

GTIN - EAN Code
  • 9004267164179

Gefahrenhinweise
  • Achtung!

    • EUH066
      Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
    • EUH211
      Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
    • H226
      Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
    • H336
      Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Normen
Französische Verordnung DEVL1104875A

Kennzeichnung von Baubeschichtungsprodukten auf ihre Emissionen von flüchtigen Schadstoffen: A+

Gebinde
Eisen

Wo soll entsorgt werden: Metall-Sammlung – MÜLLTRENNUNG BEACHTEN - Bitte befolgen Sie die Richtlinien Ihrer Gemeinde

Deckel
Kunststoff

Wo soll entsorgt werden: Kunststoff-Sammlung – MÜLLTRENNUNG BEACHTEN - Bitte befolgen Sie die Richtlinien Ihrer Gemeinde

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