Lieferantenerklärung zu Nachhaltigkeit und Compliance
1. Einleitung
Als wertorientiertes Familienunternehmen hat sich ADLER auf bestimmte Grundwerte verpflichtet. Nachhaltigkeit steht vor kurzfristiger Gewinnmaximierung. ADLER ist ein weltweit in den unterschiedlichsten Ländern und Kulturen tätiges Unternehmen. Die vorliegende Lieferantenerklärung gilt daher weltweit und darf nicht „regional" interpretiert werden. ADLER verfolgt eine «Null-Toleranz» Strategie im Zusammenhang mit unethischem Geschäftsverhalten wie Kinderarbeit, korruptem Geschäftsverhalten, Kartellabsprachen und dergleichen. Wir legen großen Wert auf die Integrität im Geschäftsverkehr und erwarten, dass Lieferanten und Dienstleister (nachfolgend zusammenfassend «Lieferant» genannt) ihr Geschäft unter Anwendung vergleichbarer Standards und Maßstäbe ausführen.
In dem wir uns in unseren Aktivitäten konsequent am UN Global Compact und den SDG´s der Vereinten Nationen, sowie an diesen Säulen orientieren, schaffen wir – gemeinsam mit unseren Lieferanten – einen Mehrwert für Gesellschaft, Lebensraum und das Unternehmen. Die systematische Umsetzung und konsequente Einhaltung betrachten wir als einen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung, den wir gemeinsam mit unseren Lieferanten gehen möchten.
Wir gehen davon aus, dass Sie als Lieferant diese Anforderungen erfüllen und bitten Sie mit der Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu bestätigen.
2) Compliance
Der Lieferant hält sich in seiner Geschäftstätigkeit weltweit an die jeweils anwendbaren, geltenden Gesetze und Verordnungen, sowie Normen und Branchenstandards. Er stellt die Compliance bezogen auf die Risiken seiner Geschäftstätigkeit und seiner Größe mit angemessenen Maßnahmen sicher.
3) Menschenrechte
Als ADLER-Lieferant verpflichten Sie sich, in Ihrer Geschäftstätigkeit in allen Ländern:
a) die persönliche Würde, Privatsphäre und Rechte des Individuums zu respektieren;
b) auf Arbeit zu verzichten, die die Folge der Ausübung irgendeiner Form von Zwang ist (Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit);
c) auf jede Beschäftigung von Kindern unter dem lokalen gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalter zu verzichten
d) jede Art von sexueller Belästigung zu unterlassen
e) auf jede Form diskriminierenden Verhaltens bezüglich Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht und sexueller Orientierung, Religion, Glauben, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Gewerkschaftszugehörigkeit etc. zu verzichten;
f) ein Recht auf Leben inkl. Klimaschutz zu unterstützen,
g) ein in der Organisation verankertes Risikomanagement und eine Risikoanalyse bezgl. menschenrechtsbezogener Risiken inkl. Dokumentation und Berichtspflichten zu haben inkl. angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern
h) ein in der Organisation verankertes Beschwerdeverfahren (Whistleblower-RL) zu haben
i) die Einhaltung menschenrechtsbezogener Erwartungen entlang der Lieferkette zu adressieren
4) Arbeitsbedingungen
Als ADLER-Lieferant sorgen Sie für faire, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen sowie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Rahmen der geltenden Gesetze. Dazu gehören u.a.:
a) Eine faire Vergütung und Entlohnung bei geregelten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die Regelungen zum Mindestlohn finden Beachtung);
b) Ein Arbeitsklima, das es den Beschäftigten ermöglicht, ihre Anliegen zum Arbeitsverhältnis einzeln oder kollektiv im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zur Kollektivvertretung und Gewerkschaftszugehörigkeit und ohne Furcht vor Benachteiligungen, in welcher Form auch immer, vorzutragen.
c) Geeignete organisatorische und andere Maßnahmen im Rahmen des Managements inkl. Dokumentation und Berichtspflichten der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, in jedem Fall
d) mindestens die Einhaltung der für die Arbeitsplätze jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
e) Sicherstellen, dass die Beschäftigten die Risiken am Arbeitsplatz kennen und zu deren Verhütung ausreichend geschult wurden.
f) ein in der Organisation verankertes Beschwerdeverfahren (Whistleblower-RL)
5) Umweltstandards
Als ADLER-Lieferant verpflichten Sie sich zu einem schonenden und nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und handeln vorsorglich im Sinne gesteigerter Verantwortung des Unternehmens für die Umwelt und der Förderung umweltfreundlicher, insb. energie- und wassersparender Technologien. In allen Phasen des Herstellungsprozesses muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört die Verhütung von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können. Ein separates Gefahrenstoff Management stellt sicher, dass Gefahrenstoffe sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet bzw. entsorgt werden können.
Als ADLER-Lieferant verpflichten Sie sich, in Ihrer Geschäftstätigkeit in allen Ländern:
a) die sichere und umweltgerechte Entwicklung, Herstellung, Beförderung und Verwendung Ihrer Produkte zu fördern
b) sicherzustellen, dass die Produktqualität und -sicherheit den geltenden Anforderungen entspricht Ressourcen effizient zu nutzen, energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien einzusetzen und Abfallmengen sowie Emissionen zu reduzieren
d) die negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, den Klimawandel und die Lebensgrundlage der Menschen (Produktion von Nahrung, Trinkwasserzugang, Zugang zu Sanitäranlagen) zu vermeiden
e) ein in der Organisation verankertes Risikomanagement und eine Risikoanalyse bezgl. umweltbezogener Risiken inkl. Dokumentation und Berichtspflichten zu haben inkl. angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern
f) ein in der Organisation verankertes Beschwerdeverfahren (Whistleblower-RL) zu haben
g) die Einhaltung umweltbezogener Erwartungen entlang der Lieferkette zu adressieren.
6) Material Compliance
Material Compliance hat den Zweck, einen sicheren Umgang mit Stoffen und Erzeugnissen, welche in ADLER-Produkten verwendet werden, zu gewährleisten. Die Material Compliance Anforderungen gelten gleichwertig mit sonstigen Material- bzw. Produktanforderungen. Bei der Material Compliance Norm handelt es sich um gesetzliche Vorgaben (z.B. REACH, RoHS etc.). Der Lieferant ist verpflichtet, sich die jeweils aktuellen Richtlinien, Gesetze und Normen selbst zu beschaffen. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Lieferanten verbotene Substanzen nicht einzusetzen, bzw. auf entsprechende Restriktionen zu achten und darauf hinzuweisen. Produkte und Rohstoffe unbekannter Herkunft und/oder Zusammensetzung, oder Rohstoffe, von denen keine hinreichenden Materialdaten vorliegen, dürfen generell nicht verwendet werden.
7) Konfliktmineralien
Der Lieferant verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um keine Verwendung sogenannter Konfliktmineralien zuzulassen. Dies betrifft insbesondere Rohstoffe wie z.B. Columbit-Tantalit (Coltan, Niobium, Tantal), Kassiterit (Zinn), Gold, Wolframit (Wolfram) aus der DR Kongo und deren Nachbarstaaten. Grundlage dafür sind Section 1502 des USamerikanischen «Dodd-Frank Act» von 2010, die Verordnung (EU) 2017/821 vom 17.5.2017 und vergleichbare nationale und internationale gesetzliche Verpflichtungen. Sie verpflichten sich ferner, auf jeden Bezug von Materialien aus illegalen Quellen zu verzichten.
8) Geschäftsethik
a) Korruption: Sie halten die geltenden nationalen und internationalen Antikorruptionsvorschriften, -gesetze und -standards ein. Als ADLER-Lieferant lehnen Sie in Ihrer Geschäftstätigkeit konsequent jede Form von Bestechung, ungesetzlicher Annahme oder Gewährung von Vorteilen ab. Als ADLER-Lieferant verpflichten Sie sich, gegen alle Arten der Korruption einzutreten, einschließlich Erpressung, Bestechung und Veruntreuung. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen in Ihrer Unternehmung sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner, die im Zusammenhang mit Korruption geltenden Regeln kennen und einhalten. Sie verzichten im Verkehr mit Beschäftigten von ADLER auf Geschenke, die über übliche Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert hinausgehen;
b) Freier Wettbewerb: Als Lieferant von ADLER verzichten Sie im Interesse des freien Wettbewerbs lückenlos auf jedes wettbewerbswidrige Verhalten wie Preisabsprachen, Aufteilungen von Marktsegmenten, Preisbindungen etc.
c) Geldwäsche: Der Lieferant respektiert die geltenden Gesetze und Regelungen im Bereich Geldwäsche.
d) Weitere: Sie legen potenzielle Interessenskonflikte im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von ADLER unaufgefordert offen. Als Lieferant von ADLER ist Ihnen der Schutz der Geschäftsgeheimnisse von ADLER und seinen Geschäftspartnern ein Anliegen (Geistiges Eigentum). Gleichermaßen respektieren Sie die Schutzrechte anderer. Als Lieferant von ADLER halten Sie die geltenden Datenschutzbestimmungen ein.
9) Sicherheitserklärung für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, AEO
Als ADLER-Lieferant verpflichten Sie sich, dass
a) Waren, die für „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (AEO) produziert, gelagert, befördert, an diese geliefert oder von diesen übernommen werden, an sicheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten produziert, gelagert be- oder verarbeitet und verladen werden.
b) während der Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen geschützt sind.
c) für Produktion, Lagerung, Be-/Verarbeitung, Verladung, Beförderung und Übernahme derartiger Waren eingesetztes Personal zuverlässig ist und sicherheitsüberprüft wird.
d) alle zum Transport dieser Güter eingesetzten Fahrzeuge regelmäßigen Inspektionen unterliegen. Zwischenfälle / Verzögerungen unverzüglich mitgeteilt werden.
e) wir / unsere Fahrer / unsere Geschäftspartner immer einen Ablieferbeleg quittieren werden.
f) Geschäftspartner, die in meinem Auftrag handeln, davon unterrichtet sind, dass sie ebenfalls Maßnahmen treffen müssen, um die oben genannte Lieferkette zu sichern.
10) Schlussbestimmungen
a) Der Lieferant verpflichtet sich, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex bestmöglich zu unterstützen.
b) Der Lieferant verpflichtet sich, im Falle eines Verdachts von Verstößen oder bei identifizierten Verstößen und Risiken zur Absicherung der Lieferkette zeitnahe ADLER über die Verstöße und Risiken selbst, sowie die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
c) Zusätzlich verpflichtet sich der Lieferant seinerseits zur Durchsetzung analoger Prinzipien gegenüber seinen eigenen Lieferanten und Dienstleistern.
d) Unsere Lieferanten verpflichten sich, Richtlinien bezüglich der oben angeführten Anforderungen zu entwickeln und wirksame Verfahren einzurichten, die eine Erfüllung der Anforderungen sicherstellen.
e) ADLER behält sich vor, die Einhaltung der vorliegenden Lieferantenerklärung durch geeignete Maßnahmen (Fragebogen, Audits, etc.) zu überprüfen. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden.
f) Die vorliegende Lieferantenerklärung zu Nachhaltigkeit und Compliance tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist gültig, solange die Geschäftsbeziehung zwischen ADLER und dem Lieferanten besteht.
Weitergehende vertragliche Verpflichtungen bleiben von diesem Verhaltenskodex für Lieferanten unberührt und haben Vorrang vor den in diesem Dokument beschriebenen Bestimmungen. Sollten Sie Bedenken wegen rechtswidrigen Verhaltens oder Fehlverhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Whistleblower-Hotline der ADLER-Werk Lackfabrik: https://www.adlerlacke.com/at/hilfreiche-links/whistleblower-hotline.
© by adler-lacke.com